Aussteller- und Sponsorenbedingungen

Allgemeine Information

Die verwendeten Angebotsbilder sind Musterabbildungen und können im Vergleich zur umgesetzten Leistung in Form, Farbe, Quantität und Qualität abweichen. Erstellte Angebote beinhalten die beschriebenen Leistungen. Es werden keine Optionen auf Angebote gegeben. Zusätzliche Präsenz durch die Platzierung von Werbematerial ist möglich. Die benötigten Materialien sind vom Sponsor selbst zu stellen. Mit der Rücksendung Ihrer unterzeichneten Bestellung gilt Ihre Zusage als verbindlich und bildet die Vertragsgrundlage. Bei Prüfung eines Fremdvertrages kann es zu einer Bearbeitungsgebühr von 250,00 € kommen.
Die INTERPLAN AG informiert Sie über alle Details der Abwicklung der gebuchten Leistung und verpflichtet sich zur Umsetzung der beschriebenen Leistungen.
Die INTERPLAN AG agiert als Veranstalter des Industrieteils und schließt sämtliche Verträge für Ausstellung und Sponsoring in eigenem Namen und auf eigene Rechnung ab.

Sollte für eine CME-Zertifizierung des Kongresses durch die zuständige Landesärztekammer eine Offenlegung aller gezahlten Ausstellungs- oder Sponsoring-Summen notwendig sein, so behält sich die Interplan AG vor dem Folge zu leisten. Dazu werden lediglich Firmenname und Summe offengelegt. Persönliche Daten werden keinesfalls weitergegeben.

Präsenzleistungen

Die Veranstalter wünschen ein konfliktfreies Werbeumfeld und behalten sich daher vor, Werbemaßnahmen abzusagen.
Präsenzleistungen sind nur buchbar für Firmen, die auch mit einem Stand an der Industrieausstellung beteiligt sind.

Die Rechnungsstellung für die Präsenzleistungen erfolgt durch die INTERPLAN AG bis Mitte April 2022. Firmen, die beide Gesellschaften unterstützen möchten, haben im Rahmen der Anmeldung die Möglichkeit anzugeben, in welchem prozentualen Verhältnis der Gesamtbetrag den beiden Gesellschaften zugeteilt werden soll.
Die INTERPLAN AG wird Sie zu gegebener Zeit über alle Details der Abwicklung der gebuchten Präsenzleistung informieren.

Verhaltenskodizes

Die Veranstalter wünschen ein konfliktfreies Werbeumfeld und behalten sich daher vor, Werbemaßnahmen abzusagen.
Bitte beachten Sie die Verhaltenskodizes für pharmazeutische und medizintechnische Firmen. Ebenso gilt es, die landesrelevanten Regularien über die Bewerbung von Medizinprodukten zu befolgen. Beispielhaft seien hier die Richtlinien der/des FSA/AKG/EFPIA, BVmed/Eucomed, EACCME/CME, Berufsordnungen der Landesärztekammern (national) und die national geltenden Gesetze, z.B. HWG und international geltenden Gesetze genannt. Gerne besprechen wir mit Ihnen die Leistungen hinsichtlich der (für Sie relevanten) Kodex- und Compliancerichtlinien. Entsprechend der Vorgaben des § 20 Abs. (5) FSA-Kodex Fachkreise / der AKG-Richtlinien werden wir auf Anfrage die Bedingung und den Umfang der Unterstützung durch den Aussteller/Sponsor bei der Ankündigung und Durchführung der Veranstaltung offenlegen. Bitte kreuzen Sie den entsprechenden Punkt auf dem Formular „Wichtige Firmendaten“ an.

Ausstellern und Sponsoren ist es untersagt, konkurrierende Veranstaltungen (z.B. Symposien, Vorträge mit wissenschaftlichen Inhalten, Workshops, etc.) parallel zum Kongressprogramm ohne die schriftliche Genehmigung der Veranstalter, zu organisieren. Das gilt für Aktivitäten innerhalb und außerhalb des Veranstaltungsgeländes und während der gesamten Laufzeit der offiziellen Sitzungen des Kongresses. Die Gesellschaften behalten sich bei unangemeldeten Veranstaltungen, die das Kongressprogramm oder zugehörige Kongressveranstaltungen gefährden vor, Maßnahmen bis hin zum Ausschluss vom Kongress gegen die betroffene Firma vorzunehmen.

Nennung in den Kongressmedien

Alle Aussteller werden auf der Webseite aufgeführt. 

Bestimmungen

Eigene Parallelveranstaltungen in unmittelbarer Nähe zum Kongress sind nur mit einer schriftlichen Genehmigung durch die INTERPLAN AG gestattet. Werbung ist außerhalb der Standfläche nicht zugelassen.
Die INTERPLAN AG, in Abstimmung mit der Gesellschaft, behält sich bei unangemeldeten Veranstaltungen, die das Kongressprogramm oder zugehörige Veranstaltungen gefährden, einen Ausschluss des verantwortlichen Unternehmens vom gesamten Kongress vor.

Aussteller dürfen sehr gern auf Ihre Teilnahme an der Veranstaltung wie folgt hinweisen: Aussteller/Sponsor auf der ERNÄHRUNG 2022 vom 23. – 25. Juni 2022 in Bremen. Anzeigen erhalten Sie auf Anfrage bei Melissa Steffensen (m.steffensen@interplan.de).